Funktionsübersicht
Überblick über die Einsatzbereiche und Funktionen des Agenten. Er unterstützt die Leitung bei wiederkehrenden Aufgaben, Fristen, Dokumentation und Prüfungsvorbereitung. Entscheidungen und Verantwortung verbleiben bei der Pflegedienstleitung.
Einsatzbereiche
Die Aufgabenbereiche, in denen der Agent die Leitung unterstützt.
Assistenz der Leitung
Unterstützt bei Organisation und Entscheidungsvorbereitung.
Tagesüberblick
Fasst Prioritäten, Fristen und Vorkommnisse des Tages zusammen.
Prüfungssimulation
Geht die Einrichtung vorab nach den QPR-Kriterien durch.
Haftungsprüfung
Weist auf Organisationsrisiken in Dienstplänen hin.
Dienstplan-Prüfung
Kontrolliert Pläne vor der Veröffentlichung.
Rechtsüberwachung
Übersetzt Gesetzesänderungen in konkrete Aufgaben.
Mustererkennung
Erkennt Häufungen bei Stürzen, Dekubitus und Krankenstand.
Dokumentationsprüfung
Prüft SIS und Strukturmodell auf Konformität.
Qualitätsmanagement
Hält Handbuch, Standards und Audits aktuell.
Gesprächsvorbereitung
Bereitet Mitarbeiter- und Konfliktgespräche vor.
Fristenverwaltung
Überwacht wiederkehrende Pflichten und Termine.
Korrespondenz
Schriftverkehr mit Angehörigen, Ärzten, Behörden und Kassen.
Controlling
Kennzahlen, Budget und Soll-Ist-Abgleich beim Personal.
Notfall- & Meldewesen
Eskalationswege, Meldepflichten und Vertretungsregelung.
Wissensspeicher
Bewahrt Prozesse und Haus-Wissen bei Personalwechsel.
Reflexion & Entlastung
Unterstützt bei Entscheidungen und der Verteilung der Arbeitslast.
Konkrete Funktionen
Gruppiert nach Art der Tätigkeit.
Abgrenzung: Assistenz statt Verantwortung
Der Agent unterstützt, entscheidet aber nicht. Die fachliche und organisatorische Verantwortung der Pflegedienstleitung bleibt unberührt. Diese Trennung ist Voraussetzung für den Einsatz in der Pflege.
- Vorbereiten, formulieren, strukturieren
- Erinnern, Fristen jagen, Lücken sichtbar machen
- Prüfen und simulieren (MD-Trockenlauf)
- Wissen aktuell halten und übersetzen
- Entscheidungen mit Daten unterstützen
- Pflegeprozess steuern (vorbehalten, § 4 PflBG)
- Medizinische Entscheidungen treffen
- Rechtsverbindlich unterschreiben
- Begutachtung oder Diagnose ersetzen
- Verantwortung oder Haftung übernehmen